Garantierte Reaktionszeiten.
Umfassende Vorbereitung.

Mit unserem Incident Response Service stellen wir sicher, dass Ihrem Unternehmen im Ernstfall die richtigen Ressourcen und Kompetenzen zur Verfügung stehen. Sie zahlen eine feste monatliche Pauschale und wir bieten Ihnen dafür einen Bereitschaftsdienst mit garantierten Annahme- und Reaktionszeiten. Durch einen im Vorfeld von uns erarbeiteten Maßnahmenplan sparen Sie im Ernstfall wertvolle Zeit.

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Webcast | Nach dem Cyberangriff ist vor dem Schadensersatzanspruch

Juristische Angriffsfolgen bewältigen

Für Opfer eines Cyberangriffs zählt erst einmal nur eines: die schnellstmögliche Eindämmung der Attacke. Ist dieses Ziel erreicht und der Normalbetrieb wiederhergestellt, können Opferunternehmen jedoch nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Meist müssen sich die Angegriffenen in der Folge mit rechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen. Welchen juristischen Herausforderungen Firmen nach einem Cyberangriff gegenüberstehen, erfahren Sie in unserem Webcast.

Wie Sie sich auf juristischem Parkett sicher bewegen

Unser Referent Dr. Hauke Hansen, Fachanwalt für Cyberkriminalität, wird in unserem Webcast über die Rechtsfolgen von Cyberangriffen informieren. Teilnehmer erfahren unter anderem, welche Pflichten die Gesetzgebung im Angriffsfall vorschreibt, welche rechtlichen Risiken angegriffenen Unternehmen drohen und wo Fallstricke lauern. Außerdem wird aufgezeigt, welche Vorkehrungen Unternehmen treffen sollten, um im Angriffsfall rechtssicher agieren zu können.

WEBCAST THEMEN

Die Themen im Überblick

Im Fokus stehen folgende Fragen:

  • Welche Prozesse sollten vorsorglich etabliert werden?
  • Welche Lösungen stehen zur Verfügung?
  • Worauf sollte bei der Angriffsbewältigung im Hinblick auf die Gesetzgebung geachtet werden?
  • Und was sollten Unternehmen nach einem Cyberangriff auf keinen Fall tun?

Darüber hinaus wird Dr. Hauke Hansen einen Blick in die Zukunft werfen und auf bevorstehende Gesetzesänderungen hinweisen.

Kommende Termine

12. September 2024 – 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Webcast)

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Ihr Referent

Dr. Hauke Hansen

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht